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Entscheider News Ausgabe 1

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Extra-Versicherungen: So binden Sie Ihre Mitarbeiter langfristig

Mitarbeiterbindung

Zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland klagten Ende 2021 in einer Studie der Bertelsmann Stiftung über Fachkräftemangel. Der Wettbewerb um die besten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschärft sich. Umso wichtiger ist es, die kompetentesten Beschäftigten im Unternehmen zu halten und nicht von der Konkurrenz abwerben zu lassen. Freiwillige Zusatzversicherungen und soziale Leistungen sind dazu ein hervorragendes Instrument. 

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So punkten Unternehmen im War for Talents

Zu den wirksamsten Instrumenten im War for Talents zählt die betriebliche Altersversorgung (bAV). Vollständig arbeitgeberfinanziert oder als Entgeltumwandlung beschert sie Beschäftigen wichtige Zusatzeinkünfte im Ruhestand. Beim Modell der Entgeltumwandlung (also, wenn der Arbeitnehmer die Beiträge zum Vorsorgevertrag von seinem Gehalt bezahlt) sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, einen 15-prozentigen Zuschuss zu bezahlen - seit 2022 auch für bereits bestehende Verträge. Vielleicht überlegen Sie deshalb einmal, ob Sie nicht gleich das arbeitgeberfinanzierte Modell anbieten. Besonders in Zeiten, in denen die Zukunft der gesetzlichen Rente immer ungewisser wird, ist dies eine ausgezeichnete Möglichkeit, Fürsorge und soziale Verantwortung gegenüber der Belegschaft zu demonstrieren.

Auch zahlreiche Zusatzversicherungen bieten sich zur effektiven Mitarbeiterbindung an. Da sie meist als Gruppenverträge abgeschlossen werden, halten sich die Kosten für die Beiträge in Grenzen. Dieses Prinzip können Betriebe zum Beispiel für eine Gruppenunfallversicherung (GrUV) nutzen. Sie bietet einen viel weitergehenden Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls als die gesetzliche Absicherung. Hinzu kommt: In der GrUV sind auch Unfälle abgedeckt, die in der Freizeit passieren. Die Beschäftigten sind gegen Unfallrisiken also deutlich besser gewappnet und fühlen sich zudem von ihrem Arbeitgeber wertgeschätzt – was die Loyalität gegenüber dem Unternehmen erhöht.

Weitere sinnvolle Versicherungen für Ihre Mitarbeiter

Ebenfalls sehr beliebt ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV), die den Zugang zu privatmedizinischen Leistungen ermöglicht. Auch hier lassen sich sehr günstige Tarife vereinbaren. Oder denken Sie doch einmal über eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU) nach, eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Die reicht nämlich im Ernstfall kaum zur Deckung der Lebenshaltungskosten aus. Mit der bBU schützen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirksam vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.


Die Auswahl an sozialen Benefits ist groß.

Welches Angebot sich speziell für Ihren Betrieb eignet, ermitteln wir am besten zusammen.

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Betriebsgebäude versichern - diese Fehler sollten Sie vermeiden

Betriebsgebäudeversicherung

Das Unheil kommt meist völlig unerwartet: Feuer, Sturm, Vandalismus – um nur einige Bedrohungen zu nennen, denen Betriebsgebäude unvermittelt ausgesetzt sind. Die Verluste können in die Hunderttausende gehen, Totalschäden gar die Existenz ruinieren. Deshalb zählt die Betriebsgebäudeversicherung zu den wichtigsten Gewerbeversicherungen.

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Sie sollte aber immer passgenau auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten sein. Achten Sie beim Abschluss (und auch danach) unbedingt auf folgende Punkte und vermeiden Sie die häufigsten Fehler:

Sind die größten Risiken abgesichert?

Mit der Standardversion einer Betriebsgebäudeversicherung haben Sie auf jeden Fall schon einmal einen guten Basisschutz. Sie kommt in der Regel für Kosten infolge von Hagel, Sturm, Explosionen, Wasserschäden und Feuer auf. Nicht abgedeckt sind aber zum Beispiel Elementarschäden wie Überschwemmungen, die durch Hochwasser entstehen. Ein anderes Beispiel: Wenn Ihr Unternehmen große Fensterfronten aufweist, kann eine Glasversicherung sinnvoll sein. Sollten Sie Teile des Gebäudes vermietet haben, ist eine Absicherung gegen Mietausfallschäden ratsam. Mit einer Allgefahrenversicherung wappnen Sie Ihr Betriebsgebäude auch gegen Risiken, die nicht ausdrücklich im Vertrag genannt sind.

Ist die Versicherungssumme ausreichend?

Wenn es zum Teil- oder Totalschaden am Gebäude kommt, ist die Höhe der Versicherungssumme wichtig. Liegt sie unter dem aktuellen Neubauwert, spricht man von „Unterversicherung“. Dann kann es sein, dass die Versicherung Schäden nur anteilig ausgleicht. Das können Sie verhindern, indem Sie den Gebäudewert regelmäßig begutachten und die Versicherungssumme anpassen lassen. Oder indem Sie einen Vertrag mit „Unterversicherungsverzicht“ abschließen. Damit bekommen Sie den vollen Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt.

Ist auch bewegliches Hab und Gut geschützt?

Was viele Versicherte nicht wissen: Die Betriebsgebäudeversicherung bietet hervorragenden Schutz für alles, was direkt zum Gebäude gehört – nicht jedoch für bewegliche Einrichtungsgegenstände. Einfache Faustregel: Was Sie bei einem Umzug mitnehmen können, ist nicht versichert. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, technisches Equipment, Aktenschränke und Ähnliches. Um auch hier auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie zusätzlich eine Betriebsinhaltsversicherung und/oder eine Elektronikversicherung abschließen.


Ist Ihre Betriebsgebäudeversicherung noch auf dem aktuellen Stand?

Die richtige Police kann im Notfall Ihre geschäftliche Existenz retten.

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Dienstrad für Mitarbeiter: Was Arbeitgeber wissen sollten

Dienstrad

Um die Mitarbeiterbindung an den Betrieb zu erhöhen, muss es nicht immer ein dicker Dienstwagen sein. Gerade in Großstädten ziehen immer mehr Beschäftigte ein hochwertiges Dienstfahrrad vor. Sei es aus Parkplatznot, sei es, um der Gesundheit und der Umwelt einen Gefallen zu tun. Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Sie demnächst nach einer Gehaltserhöhung fragt – schlagen Sie stattdessen doch vor, ihr oder ihm ein Dienstrad zur Verfügung zu stellen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten.

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Diensträder leasen: Es gibt zwei Varianten

Natürlich können Sie Räder für ihre Mitarbeitenden kaufen und die Kosten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Die meisten Unternehmen leasen Diensträder jedoch. Zu den bekanntesten Anbietern gehören Spezialisten wie Jobrad, Businessbike, Eurorad, Lease-A-Bike, Company Bike oder Mein-Dienstrad. Finanziert wird das Ganze entweder über eine Entgeltumwandlung (meist mit Beteiligung des Arbeitgebers) oder über eine vollständige Kostenübernahme durch den Betrieb. Die beiden Modelle unterscheiden sich für Arbeitnehmer vor allem in steuerlicher Hinsicht.

Als Arbeitgeber können Sie Raten und Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Ihren Angestellten kommt es bei der steuerlichen Behandlung auf die Art der Leasing-Finanzierung an. Werden die Raten vom Bruttoeinkommen abgezogen (Entgeltumwandlung), müssen Nutzer 0,25 Prozent des Listenpreises versteuern, sofern sie das Rad auch privat nutzen (was in aller Regel der Fall ist). Zahlt das Unternehmen die Raten allein und zusätzlich zum Gehalt, fallen keine Steuern an. Das alles gilt für Fahrräder und E-Bikes bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Pendlerinnen und Pendler können außerdem 30 Cent pro Kilometer für den Weg zur Arbeit bei der Steuererklärung geltend machen.

Tipp: Diensträder unbedingt richtig versichern!

Nach Ablauf des meist dreijährigen Leasingvertrages haben Mitarbeiter die Chance, das Rad zu günstigen Konditionen zu übernehmen. So können Sie sich mit Hilfe des Arbeitgebers ein hochwertiges Bike leisten, das Ihnen allein vielleicht zu teuer gewesen wäre – gerade für Zweirad-vernarrte Kolleginnen und Kollegen ein echtes Goodie!

Damit es ein ungetrübtes Vergnügen bleibt, kommt es auch auf die richtige Versicherung an. Häufig ist ein Basisschutz in den Leasingraten enthalten. Dennoch sollten Unternehmensverantwortliche mit der Vermittlerin oder dem Vermittler ihres Vertrauens sondieren, ob damit ein ausreichender Schutz gewährleistet ist. Meist ist eine Vollkasko-Police zu empfehlen. Geklärt werden sollte auch, wie es mit der Unfallversicherung aussieht. Auf dem Arbeitsweg greift normalerweise die Absicherung durch die Berufsgenossenschaft. Für andere Fahrten ist eine private Unfallversicherung auf jeden Fall sinnvoll. 


Dienstrad für Mitarbeitende

Für Detailfragen zu Finanzierung, Steuern und Versicherung wenden Sie sich gerne an uns!

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Geschäftsmodell angepasst und plötzlich nicht versichert

zeitgemäßer Versicherungsschutz

Das Geschäft läuft, die Digitalisierung schreitet voran, dann eine Betriebserweiterung, neue Mitarbeiter, vielleicht ganz neue Tätigkeitsgebiete. Puh! Wer hat da noch Zeit, sich um Versicherungen zu kümmern? Unternehmerinnen und Unternehmer sind gut beraten, sich dennoch regelmäßig etwas Zeit zu nehmen, um gemeinsam mit einem Versicherungsprofi den bestehenden Schutz unter die Lupe zu nehmen. Andernfalls kann es dazu kommen, dass die bestehenden Policen im Zweifel nicht mehr ausreichen, um den Schaden auszugleichen.

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So wichtig ist eine ausreichende Versicherungssumme

Risiko Unterversicherung: Es ist schneller passiert als man glaubt. Von Unterversicherung spricht man dann, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Wert der versicherten Sache. Ein gutes Beispiel ist die Betriebsgebäudeversicherung: Nehmen wir an, ein Unternehmen hat sein Gebäude vor Jahren mit einer Versicherungssumme von 300.000 Euro abgesichert. Inzwischen ist es aber durch Anbauten und Wertsteigerung 600.000 Euro wert, also doppelt so viel. Entsteht nun ein Wasserschaden von 50.000 Euro, zahlt die Versicherung auch davon nur die Hälfte. Auf dem Rest bleibt der Versicherte sitzen. Diese Anrechnungsweise ist bei anderen Versicherungen ebenfalls üblich.

Schützen können Sie sich davor zum Beispiel durch eine Police mit Unterversicherungsverzicht. Dann verzichtet die Versicherung bei einem Schaden auf die Reduzierung der Zahlung und leistet Ersatz bis zur vollen Höhe der Versicherungssumme. Sie können den Wert der versicherten Sachen natürlich auch regelmäßig schätzen lassen und die Versicherungssumme anpassen. Manche Versicherer bieten außerdem sogenannte gleitende Neuwertversicherungen, bei denen die Versicherungssumme automatisch mit dem Baupreisindex wächst.

Brauchen Sie heute andere Policen als gestern? Wahrscheinlich ja!

Ob der Versicherungsschutz noch angemessen ist, macht sich aber noch an anderen Dingen fest. Die Digitalisierung trägt einen großen Teil dazu bei. Hat sich Ihre Unternehmenstätigkeit zum Beispiel dahingehend verändert, dass Sie jetzt nicht nur Produkte verkaufen, sondern auch liefern? Dann fahren Sie auf jeden Fall besser mit einer Autoinhaltsversicherung.

Ein anderes Beispiel: Ihr Unternehmenserfolg beruht auch auf der Qualität Ihrer Mitarbeiter. Der Kampf um die besten Fachkräfte verschärft sich aber zusehends. Um Ihre Top-Leute zu halten, sollten Sie mehr bieten als ein gutes Gehalt. Schon mal über zusätzliche soziale Leistungen wie betriebliche Altersvorsorge oder betriebliche Krankenversicherung nachgedacht? Solche Policen sind günstiger als Sie denken – und die Wirkung in punkto Mitarbeiterbindung riesig.

Wie Sie sehen – je schneller die (Geschäfts-)Welt sich dreht, umso wichtiger ist es, die Unternehmensversicherungen auf aktuellem Stand zu halten.

Tipp: Am besten Sie gehen einmal im Jahr alle Policen durch, damit Sie und Ihr Unternehmen immer auf der sicheren Seite sind. Gerne unterstützen wir Sie dabei.


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