Junge Fahrer schließen ihren eigenen Vertrag mit der VHV ab. Eine Erweiterung des Nutzerkreises der einzelnen Fahrzeugverträge ist dadurch nicht erforderlich.
Endlich ist es so weit: Der Führerschein ist geschafft und die ersten eigenen Fahrten können beginnen. Doch bevor es auf die Straße geht, gibt es noch etwas Wichtiges zu klären: wie sind Sie von Anfang an richtig versichert?
Ob mit 17 begleitet unterwegs oder mit 18 zum ersten Mal alleine am Steuer. Gerade für Fahranfänger kann eine Kfz-Versicherung aufgrund der fehlenden Fahrpraxis, des höheren Unfallrisikos und der Einstufung in einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse zunächst teuer sein. Umso wichtiger ist es, von Anfang an gut abgesichert zu sein und dabei die Kosten im Blick zu behalten.
Mit dem passenden Versicherungsschutz können Sie direkt zum Start Ihres Autofahrerlebens vorsorgen und entspannt unterwegs sein. Erfahren Sie, wie Sie von Anfang an gut abgesichert sind und welche Möglichkeiten die VHV für junge Fahrer bietet – mit Begleitetem Fahren 17 (BF17) und dem VHV AUTO STARTER 2.0.
![]() |
![]() |
| BF17 | AUTO STARTER 2.0 |
| beitragsfrei | Ab 299 € / Jahr |
Mit dem Führerschein ab 17 können junge Fahrer bereits früh Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln – zunächst gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson und das beitragsfrei. Doch wer darf bei der VHV einen Fahranfänger begleiten? Und welche Voraussetzungen gelten?
Die Begleitperson ist mindestens 30 Jahre alt und besitzt seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis.
Die Begleitperson darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
Während der Fahrt gilt für Fahrer und Begleitperson: kein Drogenkonsum und für die Begleitperson maximal 0,5 Promille Alkohol.
Für Fahranfänger unter 21 Jahren und während der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze.
Während des Begleiteten Fahrens ist die Nutzung des versicherten Fahrzeugs durch die eingetragenen minderjährigen Fahrer beitragsfrei. Mit Erreichen der Volljährigkeit kann das Fahrzeug auch ohne Begleitperson gefahren werden. Ab diesem Zeitpunkt wird der Betrag entsprechend angepasst. Genau hier setzt der AUTO STARTER 2.0 an, mit dem junge Fahrer auch danach günstig unterwegs bleiben.
Viele Fahranfänger nutzen Fahrzeuge von Eltern, Verwandten oder Freunden. Die Aufnahme eines jungen Fahrers in den Nutzerkreis eines Pkw kann die Versicherungsprämie spürbar erhöhen. Werden verschiedene Fahrzeuge genutzt, können diese Kosten sogar mehrfach anfallen. Genau hier setzt der AUTO STARTER 2.0 an: junge Fahrer bis 25 Jahre schließen einen eigenen, unabhängigen Vertrag ab und dürfen damit nahezu alle privat bei der VHV versicherten Pkw nutzen, ohne dass sich an den Verträgen von Familien oder Freunden etwas ändert. Das Ergebnis ist ein flexibler, unkompliziterter Einstieg in die eigene Mobilität - ganz ohne eigenes Auto.
Junge Fahrer schließen ihren eigenen Vertrag mit der VHV ab. Eine Erweiterung des Nutzerkreises der einzelnen Fahrzeugverträge ist dadurch nicht erforderlich.
Mit dem AUTO STARTER 2.0 können junge Fahrer (fast) alle bei der VHV privat versicherten Pkw nutzen.
Und das Beste: Für die Nutzung mehrerer Fahrzeuge bleibt es bei einem Beitrag für den AUTO STARTER 2.0.
Für das jeweils genutzte Fahrzeug gilt der vereinbarte Versicherungsschutz des bestehenden VHV-Vertrags für dieses Pkw.
Wer beim AUTO STARTER 2.0 unfallfrei bleibt, kann im Anschluss bei einem eigenen Pkw, der bei der VHV versichert wird, die erworbene Anwartschaft direkt nutzen.
Die genutzten Fahrzeuge müssen privat bei der VHV versichert sein.
Der Zeitwert des genutzten Pkw darf 100.000 Euro nicht erreichen bzw. überschreiten.
Die Leistung gemäß Fahrzeugpapieren darf 350 kW nicht überschreiten.
Verträge mit einer nochmals verbesserten Zweit- oder Dienstwagenregelung sind beim AUTO STARTER 2.0 ausgeschlossen.
Mietwagen, Taxis und Selbstfahrervermietfahrzeuge sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Für den Vertrag wird ein Hauptfahrzeug angegeben, das vom Versicherungsnehmer primär genutzt wird.
Heute haben Sie vielleicht noch kein eigenes Auto. Mit dem VHV AUTO STARTER 2.0 lohnt es sich trotzdem, schon jetzt vorzusorgen. Denn wenn morgen der erste eigene Pkw vor der Tür steht, starten Sie günstiger in Ihre eigene Kfz-Versicherung.
Bereits vor dem ersten eigenen Auto Schadenfreiheitsvorteile aufbauen
Mehrere Pkw nutzen ohne Anpassung der einzelnen Fahrzeugverträge
Finanzielle Vorteile beim späteren Einstieg in die eigene Kfz-Versicherung
Eigene Mobilität ohne eigenes Fahrzeug
Nach mindestens einem schadenfreien Jahr ist bei Abschluss eines eigenen Pkw-Vertrages bei der VHV eine Sondereinstufung in SF 3 möglich. Wer im Anschluss an den AUTO STARTER 2.0 seinen eigenen Pkw bei der VHV versichert, kann die erworbene Sondereinstufung nutzen. Die Sondereinstufung ist abhängig von der Laufzeit des VHV AUTO STARTER 2.0 und den durch Sie verursachten Kfz-Haftpflichtschäden, die währenddessen aufgetreten sind.
Für die Beiträge des VHV AUTO STARTER 2.0 werden die Faktoren "Alter" und "Begleitetes Fahren mit 17" herangezogen. Je früher losgelegt wird, desto günstiger der Einstieg:
| Alter | Ohne BF17 | Mit BF17 |
|---|---|---|
| 18-21 Jahre | 429 € / Jahr | 359 € / Jahr |
| 22-25 Jahre | 359 € / Jahr | 299 € / Jahr |
Jährliche Zahlweise, inklusive Versicherungsteuer
Der erste Führerschein, die ersten eigenen Fahrten und irgendwann vielleicht das erste eigene Auto: Jeder Schritt in die eigene Mobilität ist ein Stück mehr Selbstständigkeit. Mit den passenden Lösungen der VHV können Sie oder Ihr Kind dabei von Anfang an gut begleitet sein.