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Produkthaftung - So haften Hersteller und Händler

Produkthaftung

So haften Hersteller und Händler


Produkthaftung - wen es betrifft und was Sie beachten sollten


"Produkthaftung" ist nicht die Haftung für den Mangel an einem Produkt selbst - dafür stehen Gewährleistung und Garantie ein. Bei der Produkthaftung geht es vielmehr um die Haftung für Personen- und Sachschäden, die bei der oder durch die Benutzung von fehlerhaften Produkten entstehen.

Ein Schaden im Sinne des ProdHaftG (Produkthaftungsgesetzes) liegt vor, wenn durch das fehlerhafte Produkt Beschädigungen an anderen Gegenständen entstehen (Sachbeschädigung), aber auch, wenn eine Person durch die Nutzung des fehlerhaften Produktes verletzt oder sogar getötet wird (Personenschäden).

In diesen Fällen haften Hersteller also für entstandene Schäden und müssen möglicherweise hohe Schadensersatzforderungen begleichen.

Und das sogar unabhängig vom eigenen Verschulden: Der Hersteller haftet auch dann, wenn ihm weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit nachzuweisen sind - über die sogenannte Gefährdungshaftung.


Welche Produkte fallen unter das ProdHaftG?

Was als "Produkt" definiert ist, ist im Produkthaftungsgesetz formuliert:

Jede bewegliche Sache, auch wenn diese ein Teil einer anderen beweglichen Sache oder unbeweglichen Sache sind sowie Elektrizität. Beispiele sind gemäß ProdHaftG Konsumgüter wie Kleidung, Möbel oder SpielzeugeGeräte und Maschinen sowie auch Nahrungsmittel.


Wer haftet?

Produkte werden heutzutage oft nicht nur von einem einzigen Hersteller bzw. Produzenten gefertigt, sondern setzen sich oftmals aus Teilprodukten verschiedener Hersteller zusammen. Daher definiert § 4 ProdHaftG, wer als Hersteller zu Schadensersatz herangezogen werden kann:

Grundsätzlich haftet, wer:

  • das Endprodukt, ein Teilprodukt oder einen Grundstoff hergestellt hat
  • ein Fremdprodukt unter eigenem Warenzeichen in den Verkehr gebracht hat
  • ein nameloses Fremdprodukt vertreibt, deren Hersteller nicht innerhalb eines Monats benannt werden kann ("Quasi-Hersteller") oder
  • ein Produkt importiert und in Verkehr gebracht hat, das nicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum kommt.

Bei industrieller Fertigung, bei der Endprodukte oft aus vielen einzelnen Teilprodukten unterschiedlicher Hersteller entstehen bzw. zusammengesetzt werden, können also mehrere Hersteller nebeneinander haftbar gemacht werden und ggf. auch noch Importeure und Händler in die Haftungskette einbezogen werden.

Genaue Haftungsregelungen können je nach Land, Produkt und Vertragsvereinbarungen variieren. Im Zweifelsfall ist es also ratsam, sich zu dieser Frage rechtlichen Rat einzuholen, um die jeweils zutreffenden Haftungsbedingungen zu verstehen und zu beachten.


Wie hoch ist die Haftung nach dem ProdHaftG?

Eine Höchstgrenze für Sachschäden gibt es nicht, allerdings sieht das ProdHaftG eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro vor.

Bei Personenschäden beträgt die Haftungsobergrenze insgesamt 85 Millionen Euro.

Da ein Verschulden keine Voraussetzung für die Haftung nach dem ProdhaftG ist, sollten sich Hersteller, aber auch weiterverarbeitene Betriebe, Importeure und Händler ausreichend für den Schadenfall absichern.


Betriebshaftpflicht und erweiterte Produkthaftpflicht: Wichtige Vorsorge für den Schadenfall

Die Produkthaftung stellt generell ein erhebliches Risiko für Unternehmen dar. Wer Produkte herstellt und damit handelt, sollte daher mit einer entsprechenden Versicherungslösung die möglichen Haftungsrisiken minimieren.

Wann die normale Betriebshaftpflichtversicherung ausreicht und wann eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung benötigt wird, haben wir hier für Sie gegenübergestellt:


Konventionelle Produkthaftpflicht

Konventionelle Produkthaftpflicht

Wer als Hersteller oder Warenlieferant

- Produkte direkt für Endverbraucher hergestellt

oder

- mit Produkten für Endverbraucher

handelt, für den reicht die normale Betriebshaftpflicht mit konventionellem Produkthaftpflichtrisiko in der Regel aus.

Versichert sind dann Personen- und Sachschäden.

Erweiterte Produkthaftpflicht

Erweiterte Produkthaftpflicht

Hersteller und Händler

- deren Produkte keine Enderzeugnisse sind
- deren Erzeugnisse mit anderen Produkten vermischt oder verbunden werden
- deren Erzeugnisse von Dritten weiterverarbeitet oder bearbeitet werden
- deren Endprodukte in anderen Produkten verbaut werden
- von Maschinen, mit denen andere Produkte produziert werden

sind mit einer erweiterten Produkthaftpflichtversicherung gut beraten.


Die Produkthaftung als Gefährdungshaftung stellt generell ein erhebliches Risiko für Unternehmen dar. Um bereits im Vorfeld die aus der Produkthaftung möglichen Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergreifen:

1. Risikoanalyse

2. Vorsorge zur Schadensvermeidung

3. Vorsorge im Schadensfall

Insbesondere die Absicherung durch einen guten Versicherungsschutz über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Baustein "Erweiterte Produkthaftpflicht" schützt Unternehmen bei Schäden, die aus einem Fehler eines Produktes resultieren.

Jede*r, der als möglich Haftende*r für ein Produkt infrage kommt, sollte den eigenen Versicherungsschutz dahingehend überprüfen, ob die Deckungssumme und der Gegenstand der Betriebshaftpflicht dem möglichen Haftungsrisiko auch gerecht wird.


Sie haben Fragen rund um die Themen Betriebshaftpflicht und Produkthaftung? Melden Sie sich gern bei uns!

Rufen Sie uns an, dann sprechen wir gemeinsam über den für Sie passenden Versicherungsschutz.