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Reiseversicherung

Gesund in den Urlaub

und wieder zurück

geht das zur Zeit ohne Risiko ?


Gesund in den Urlaub und wieder zurück - Sorgenfrei reisen mit dem optimalen Reiseversicherungspaket

Im Jahr 2018 reisten insgesamt 55 Millionen Deutsche in den Urlaub, soviel wie noch nie zuvor! Die Anzahl der Urlaubsreisen (mindestens 5 Tage) lag bei ungefähr 70 Millionen, auch das ist ein Rekord. Verständlich, ist es in der heutigen Zeit doch so einfach & vergleichsweise kostengünstig die Welt zu bereisen. 

Ob Nachbarland oder Übersee: Wer im Ausland Urlaub machen will, sollte vorher seinen Versicherungsschutz prüfen. Gerade in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung tun sich oft Lücken auf. Leistungen, die hierzulande selbstverständlich sind, werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Besonders in Ländern wie den USA & Kanada muss man sehr schnell mit saftigen Arztrechnungen rechnen. Ob 36.000 Euro für die Behandlung einer Platzwunde oder ein simpler Allergietest für 2.500 Dollar – vergleichsweise harmlose Beschwerden sprengen schnell die Urlaubskasse. Davor schützt eine Auslandsreise­krankenversicherung.

Sie können sich selber die für Sie wichtigen Dinge, die eine Reiseversicherung für Sie beinhalten soll, entscheiden. Soll es ein Rundum-Schutz sein? Hier wären alle Aspekte wie Reiserücktritt-, Reiseabbruch-, Reisekranken-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisgepäckversicherung beinhaltet. Dadurch wären Sie gegen so gut wie allen möglichen ungewollten Ereignissen abgesichert, so können Sie sich voll und ganz auf Ihren Urlaub konzentrieren - mental wie auch finanziell!

Gerne können Sie sich aber auch für einen oder vereinzelte der genannten Versicherungen entscheiden und so maßgeschneidert sich auf Ihre anstehende Reise vorbereiten. 


Was sollte die Reiseversicherung beinhalten ?


Reiserücktritt

Können Sie aus einem versicherungsabgedeckten Grund die Reise nicht antreten, erstattet Ihnen der Versicherer die angefallenen Kosten wie Stornokosten und vertraglich genannte Mehrkosten zurück.

 

Wichtig: Ergänzungsschutz "Corona" bei Abschluss einer Reiserücktrüttsversicherung

 

Reiseabbruch

Der Reiseabbruch Service kommt für zusätzliche Rückreisekosten und daraus verursachte Mehrkosten beim Abbruch der Reise auf. Gebuchte und nicht in Anspruch genommene Leistungen, aufgrund eines Reiseabbruchs, werden ebenfalls vom Versicherer entschädigt . Kosten für die Nachreise zu einer Rundreise oder Kreuzfahrt sind auch abgedeckt. 

Reisekranken

Der Versicherer übernimmt Behandlungskosten, durch plötzliche Krankheit oder einen Unfall während des Auslandsaufenthalts. Medikamentenkosten, Krankenhausaufenthalt oder anfallende Operationskosten werden für Sie und Dritte übernommen. 

Wichtig:  Auch der Rücktransport nach Deutschland bei Krankheit sollte hier mit abgedeckt sein, für ggf. bessere med. Versorgung im Heimatland

Ergänzungsschutz Reiserücktritt (Corona)

Zusätzlich zur Erkrankung an Covid-19 als versichertes Ereignis enthält der neue Ergänzungs-Schutz folgende Leistungen:

  • Persönlicher und individuell angeordneter Quarantänemaßnahme, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht.
  • Verweigerung der Beförderung, z.B. Airline verweigert Flug aufgrund erhöhter Temperatur.
  • Verweigerung der Einreise, z.B. Grenzbeamter verweigert Einreise aufgrund erhöhter Temperatur.

Kann die Reise nicht wie geplant beendet werden, weil der Versicherte oder eine mitreisende Risikoperson von einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantäne betroffen sind, können bei manchen Versicherern zusätzliche Unterkunftskosten bis zu € 1.000,- pro Person erstattet werden.

Versicherungsschutz sollte auch bestehen  bei Reisewarnung aufgrund Covid-19

  • Somit gewährt der neue Ergänzungs-Schutz Covid-19 auch dann Versicherungsschutz, wenn zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung wegen Covid-19 vorliegt.

Reiseunfall

Finanzielle Entschädigung nach Unfällen (nach vereinbarter Versicherungssumme). Der Versicherer entschädigt Sie für Unfälle während des Auslandsaufenthalts. Entschädigungssumme für Invalidität, Tod oder auch Bergungskosten. 

Reisehaftpflicht

Besonders bei längeren Auslandsreisen wichtig: Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden, welche von der versicherten Person verursacht wurden, werden von dem Versicherer übernommen. 

Reisegepäck

Bei dem Verlust, Zerstörung oder der Beschädigung von dem Gepäck, erstattet der Versicherer finanzielle Entschädigung anteilig zu dem Zeitwert des jeweiligen betroffenen Gepäckstückes. 


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