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Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht

Ein Haus zu bauen birgt immer finanzielle Risiken. Aber auch das Arbeiten – oder schlicht sich auf der Baustelle zu bewegen - kann gefährlich sein. Für diese Risiken an Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss der Bauherr haften.
Gibt es einen Vorfall, bei dem z.B. ein Besucher auf Ihrem Grundstück über herumliegende Gegenstände stolpert und sich beim Sturz verletzt, kann dies enorme finanzielle Folgen für Sie als Bauherren haben. Gegen diesen Fall sichert die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab.

Sie bietet Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Sicherungspflichten (z.B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung, unsachgemäße Lagerung von Baumaterial, mangelnde Absicherung von Gruben, etc.) bei der Durchführung von Bauvorhaben - sowohl bei Neubau als auch bei Sanierungen. Es ist die Pflicht des Bauherren, seine Baustelle so abzusichern, dass sich niemand verletzen kann. Es ist aber möglich und üblich, dass der Bauherr diese Pflicht auf Bauunternehmer und Bauleiter dirigiert. Allerdings haftet er weiter für die Überwachung der von ihm dirigierten Pflichten.

Bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen ist eine begrenzte Bauherrenhaftpflicht (meist bis ca. 100.000 Euro) inbegriffen. Möchte man allerdings den kompletten Schutz, ist es ratsam, eine gesonderte Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.


Die Grundlagen

Auf jeder Baustelle lauern Gefahren für Rechtsgüter Dritter, die z.B. durch Baugruben, provisorische Treppen oder herumliegendes Baumaterial hervorgerufen werden. Der Bauherr als Veranlasser der Baumaßnahmen trägt hierfür grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht.

Selbst wenn der Bauherr sachverständige Personen (z.B. Architekten, Bauunternehmer oder Bauhandwerker) beauftragt, kann er sein Haftungsrisiko nicht komplett ausschalten, da ihn auch für diesen Fall bestimmte Organisations- und Überwachungspflichten treffen, deren Verletzung haftungsbegründend sein kann.

 

Was ist versichert ?

Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat versichert, z.B. Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder Verstoß gegen die Überwachungspflicht. Zunächst prüft die Bauherrenhaftpflichtversicherung, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten – bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit – werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Weiterhin ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer
für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk mitversichert.

Für wen ist die Versicherung ?

Ein absolutes „Muss“ für jeden Bauherren.
Kleinere Bauvorhaben (z.B. An- und Umbauten) sind häufig über die
Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dieser Einschluss gilt jedoch
nur bis zu einer bestimmten Bausumme.

typische Schadensfälle

KRATZER
Trotz scheinbar guter Sicherung löste sich auf der Baustelle eines Neubaus eine Abdeckplane und zerkratzte das Auto des Nachbarn. Dieser machte Schadenersatz gegen den Bauherren für die
Reparatur seines Pkw geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 500,00 Euro geschätzt.

KEINE CHANCE
Kurz vor Feierabend zogen Gewitterwolken über dem Neubaugebiet auf. Rasch packten die Handwerker das Werkzeug zusammen und verließen die Baustelle – jedoch ohne sich um die ausreichende Absperrung des Baugeländes zu kümmern. Schließlich hatte der Bauherr zugesagt, dies zu erledigen. Nachdem der Regen abgeklungen war, spielten Kinder auf der Baustelle im aufgeweichten Erdreich. Dabei rutschte eines davon in eine nicht abgesicherte Grube und brach sich das Bein. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Ersatz der krankenhausbedingten
Aufwendungen. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 5.300 € geschätzt.

SPAZIERGANG
Während die Zimmermannsarbeiten am Dachstuhl in vollem Gang waren, genoss ein Spaziergänger das Wetter und begutachtete den Fortschritt an dem Sanierungsobjekt. Aus Unachtsamkeit
ließ der Bauherr, der bei den Arbeiten den Zimmerleuten zur Hand ging, ein Nagelschussgerät vom Dach fallen. Die Maschine fiel auf den Vorplatz des Gebäudes, ein Schuss löste sich
und traf den Spaziergänger in das Knie. Auch die sofortige medizinische Versorgung und mehrere Operationen konnten nicht verhindern, dass das Bein steif blieb. Die Schadenhöhe wurde zunächst auf 74.000 € geschätzt.


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