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Jagdhaftpflicht

Jagdhaftpflicht

Jagdhaftpflicht

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Wer in Deutschland auf die Pirsch gehen will, muss nicht nur eine Jagdprüfung ablegen, sondern braucht auch eine Haftpflichtversicherung. Das sind die Voraussetzungen für einen Jagdschein. Denn auf der Jagd kann allerhand passieren: Ein Querschläger verletzt einen Spaziergänger, Ihr Jagdhund beißt einen Pilzsammler oder ein Jagdgast verletzt sich am Hochsitz. Die Jagdhaftpflichtversicherung sichert Ihr Jagdrisiko umfassend und zeitgemäß ab. Sie kommt für den entstandenen Schaden auf und sichert Sie gegen unberechtigte Forderungen.


Die Grundlagen

Nach dem Bundesjagdgesetz ist jeder Jäger dazu verpflichtet, bei der Lösung des Jagdscheines nachzuweisen, dass er die gesetzlich vorgeschriebene Jagdhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat. Die Gefahr, bei der Jagd unabsichtlich einen Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Und gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.

 

Leistungsumfang

Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt dann unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Der Leistungsumfang der Jagdhaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und daraus als Folge ent-stehende Vermögensschäden.

Zusätzlich ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers u.a. aus folgenden Nebenrisiken (evtl. gegen Mehrbeitrag) versicherbar:
• aus dem erlaubten Besitz bzw. Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen und Munition auch außerhalb der Jagd
• aus fahrlässiger Überschreitung von Rechten im Jagdschutz oder des Notwehrrechtes
• als Halter (auch Abrichter und Ausbilder) von Frettchen, Beizvögeln und Jagdgebrauchshunden
• aus der Teilnahme an Jagdhunde-Gebrauchsprüfung
• Auslandsschäden
• aus nichtgewerbsmäßigem Wiederladen

 

Für wen ist die Versicherung ?

Für alle Personen, die nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein erwerben möchten.

versicherte Schadensfälle

DURCHSCHUSS
Nach Schussabgabe auf einen Rehbock wurde das Geschoss nach Austritt aus dem Wildkörper abgelenkt und durchschlug das Heck eines vorbeifahrenden Pkw. Der Geschädigte machte Schadensersatzansprüche für die Reparatur seines Fahrzeugs geltend. Der Schaden wurde auf ca. 750 € geschätzt.

VERWECHSLUNG
Auf einer Treibjagd sah ein Jagdhund einen Treiber, der gerade ein erlegtes Tier aufheben wollte. Der Hund rannte auf den Treiber zu und biss ihm in die Hand. Der Geschädigte forderte Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall. Die Kosten wurden auf ca. 3.500 € geschätzt.

SPAZIERGANG
Das Kind eines Spaziergängers kletterte auf einen Hochsitz. Die Stufen der Leiter waren jedoch sehr morsch und das Kind stürzt von der Leiter. Es brach sich einen Arm und erlitt diverse Prellungen.
Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Erstattung der Behandlungskosten.
Die Kosten wurden auf 1.500 € geschätzt.

VERFOLGUNG
Der Jagdhund hetzte ein Wildschwein und kollidierte beim Überqueren der Bundesstraße mit einem vorbeifahrenden Auto. Am Auto entstand erheblicher Sachschaden. Der Besitzer des Fahrzeuges forderte Schadensersatz für die Reparatur des Fahrzeuges in Höhe von 4.300 €.

HOCHSITZ
Beim Abbau eines Hochsitzes wurde versäumt, die Nägel aus dem Baumstamm zu entfernen. Als Waldarbeiter den betroffenen Baum fällten, wurde die Kettensäge durch den Nagel beschädigt.
Der Schaden wurde auf 100 € geschätzt.


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